Zusatzfunktion: HOAI

Speziell für beratende Ingenieure: Projekte und Leistungen in Vertec erfassen und nach HOAI 2021 abrechnen

Die Zusatzfunktion erleichtert die Arbeit von Ingenieuren und Architekten, die ihre Projekte und Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abrechnen.

Was früher mit Customizing umgesetzt wurde, ist durch die Zusatzfunktion standardisiert worden. Kunden können die Integration von HOAI in Vertec als Ingenieur-Software einfach und schnell selbst vornehmen.

Grundleistungen und besondere Leistungen abrechnen

In Vertec lassen sich Grundleistungen und besondere Leistungen nach HOAI abrechnen. Grundleistungen setzen sich in der HOAI aus den Leistungsbildern zusammen, die zur ordnungsgemässen Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind. Dies können zum Beispiel ein Flächennutzungsplan, Bebauungsplan oder ein Landschaftsplan sein. Leistungsbilder werden in maximal neun Leistungsphasen unterteilt, die von der HOAI mit festen Prozentsätzen bewertet werden und sich auf dieser Grundlage in Vertec abrechnen lassen.

Davon losgelöst lassen sich in Vertec ebenfalls besondere Leistungen abrechnen. Dies können beispielsweise Bedarfsplanung, Beschaffung von Unterlagen, Mitwirken bei Grundstücks- und Objektauswahl oder Standortanalyse sein.

Funktionsweise

Mit der Installation der Zusatzfunktion wird die neue Benutzergruppe «Projektleiter HOAI» angelegt, mit der HOAI-Kalkulationen durchgeführt werden können. In Vertec sind neben der aktuellen HOAI Fassung von 2021 ebenfalls die Honorarordnungen der Jahre 2009 und 2013 hinterlegt.

Zur Honorarberechnung nach HOAI wird in Vertec zunächst ein Projekt angelegt. Unterteilt wird das Projekt in Projektphasen. Jede Phase entspricht dabei einem Leistungsbild, dessen Leistungsphasen sich einzeln abrechnen lassen. Massgeblich ist der auf der jeweiligen Leistungsphase eingetragene Prozentsatz vom Honorarbudget, der durch die HOAI-Vorlage festgelegt ist.

Besondere Leistungen werden in Vertec ebenfalls als Projektphasen abgebildet. Anders als bei den Grundleistungen liegen hier keine Orientierungswerte oder Regelungen seitens der HOAI zugrunde. Für besondere Leistungen lässt sich daher in Vertec ein Pauschalhonorar als Stückleistung oder eine vorher verhandelte Vergütung nach Stundenaufwand abrechnen.

Rechnungsstellung

 

Die Rechnungsstellung erfolgt nach individueller Präferenz und kann zum Beispiel monatlich oder nach einer Leistungsphase erfolgen. Per Script wird überprüft, ob Leistungsstände abgerechnet werden müssen. Schlussrechnungen erstellt man, indem Phasen auf «abgeschlossen» gestellt werden und anschliessend eine neue Rechnung erzeugt wird. Es ist ebenfalls möglich, in Vertec Mischkalkulationen abzurechnen.

Anforderungen

  • Die Zusatzfunktion erfordert die Vertec Produktlinie «Expert»
  • Vertec ab der Version 6.5 wird empfohlen
  • Verwendbar in den beiden Betriebsarten «On-Premises» und «Cloud Abo»

Eine ausführliche Beschreibung bietet der Knowledge Base Artikel Zusatzfunktion: HOAI . Dort finden Sie auch die Datei zum Download.

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