Zu- und Abschläge: Die Investition und Amortisation der Treuhänder

21.08.2018
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Es ist ein bisschen wie bei einem guten Freund, der mich und meine ganze Geschichte kennt. Den will ich nicht alle Jahre wechseln, am liebsten gar nicht. Auch mit dem Treuhänder möchten wir eine vertrauensvolle, offene, ehrliche, effiziente und möglichst lange Zusammenarbeit ohne Reibungsverluste. Doch wir wissen, das kommt nicht von ungefähr. Der Aufbau einer solchen wertvollen Beziehung kann Jahre dauern.

Wie investiert der Treuhänder in eine langfristige Kundenbeziehung

Eine gute Freundschaft entsteht nicht einfach so. Sie wächst über die Jahre und dies auch nur, wenn das Gegen und Nehmen gegenseitig stimmt. Auch der Treuhänder muss zu Beginn einer Kundenbeziehung investieren. Bei einem ersten Auftrag, z.B. einer Revision, sind Zusatzabklärungen, Analysen und Lagebeurteilungen notwendig. Diese "Extrameile" will oder kann der Treuhänder dann nicht voll verrechnen, weil der Kunde einen bestimmten Leistungsbetrag im Kopf hat. Der Treuhänder verrechnet somit weniger als er tatsächlich geleistet hat. Er macht einen Abschlag.

Wie amortisiert der Treuhänder diese Anfangsinvestition?

Jahr für Jahr wird der Treuhänder bei der Revision effizienter. Er lernt den Kunden stets besser kennen. So kann es sein, dass der vereinbarte Rechnungsbetrag plötzlich höher ist als die tatsächlich erbrachten Leistungen. Nun macht der Treuhänder einen Zuschlag. Damit kann er seine Anfangsinvestition amortisieren.

Welche Probleme entstehen bei Zu-/Abschlägen?

Vertec als Treuhänder Software  kann gut mit Pauschalen umgehen. Allerdings geht dann oft die Rechnung Aufwand x Ansatz = Honorar nicht mehr auf. Hier handelt es sich um ein mathematisches Problem, welches nichts mit Software zu tun hat. Gut, das ist nur ein Problem, wenn die Leistungen ausgewiesen werden müssen, was einerseits oft der Fall ist und andererseits auch als vertrauensförderndes Mittel bewusst eingesetzt wird.

Ein gutes Beispiel ist eine Revision, die durch den Treuhänder durchgeführt wird. CHF 3'000 sind vereinbart, CHF 2'000 sind an Leistungen aufgelaufen. Verrechnet werden sollen in diesem Fall die CHF 3'000. Welche Lösungen gibt es?

Vertec nimmt eine Pauschalisierung über die Anpassung des externen Aufwands vor. Dabei kann der externe Aufwand einer jeden Leistung einzeln angepasst oder eine Leistungsliste pauschaliert werden. Dabei wird der externe Aufwand angepasst, weil die vertragliche Vereinbarung (der Stundensatz) sich durch die Pauschalisierung nicht ändern soll. Vertec führt zwei Aufwände, die effektiv erbrachte Arbeitszeit einerseits und die verrechenbaren Stunden andererseits. So werden weder die effektive Arbeitsleistung ("interner Aufwand") der Mitarbeiter, noch die Kosten tangiert.

Wie lösen wir die Rundungsdifferenz?

Rundungsdifferenzen werden so kompensiert, dass der Betrag immer leicht höher ausfällt. Die Differenz wird dem Kunden danach als Rabatt in Abzug gebracht.

Und, stimmen die Auswertungen?

Ein in diesem Zusammenhang oft unterschätzter Aspekt ist die Nachkalkulation. Diese muss in jedem Fall stimmen, was auch der Fall ist, wenn man wie zuvor beschrieben vorgeht. Denn hier will man die Differenz zwischen aufgelaufenem Honorar und dem tatsächlich verrechenbaren Honorar auswerten können, also die "Abschreibung" oder den "Erfolg".

Aber wie ist es mit den Rabatten in der Nachkalkulation?

Auf einer Liste von Leistungen ist der Rabatt nicht erkennbar (z.B. ein Leistungsexport zu Auswertungszwecken). Im Benchmarking wird der Rabatt aber berücksichtigt: analog bei der Pauschalisierung wird der Rabatt proportional auf die Leistungen umgelegt.

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