So werden die Ferien in Vertec berechnet
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Vertec berechnet das Ferien-/Urlaubsguthaben in Stunden, nicht in Tagen.
Bei Änderung des Beschäftigungsgrads während des Jahres wechselt in Vertec auch die Berechnungsgrundlage für das Ferien-/Urlaubsguthaben. Bis zum Wechsel wird das Guthaben aufgrund der alten, nach diesem Zeitpunkt aufgrund der neuen Sollzeit berechnet. Die beiden Saldi werden addiert. Wie Vertec genau rechnet wird hier Anhand eines Beispiels erklärt.
Das Beispiel geht davon aus, dass der Mitarbeiter von Anfang Jahr bis Ende Juli 100% arbeitet und dann für den Rest des Jahres auf 90% reduziert. Grundsätzlich berechnet Vertec für jeden Tag (auch für die arbeitsfreien) ein Ferienguthaben. Falls ein Mitarbeiter im Auswertungszeitraum eine andere Sollzeit als ein 100%-Mitarbeiter hat, wird das Ferienguthaben mit dem entsprechenden Faktor multipliziert.
Mit Vertec können sowohl Vollzeit als auch Teilzeitpensen abgebildet werden. Der Ferien-/Urlaubsanspruch besteht auch bei Teilzeitarbeit, die arbeitsfreie Zeit hat auch im Teilzeitverhältnis 4, respektive 5 Wochen zu betragen. Arbeiten Teilzeitkräfte an allen Tagen, ergeben sich hier keine Unterschiede. Arbeiten sie hingegen an nur manchen Wochentagen, sind die Urlaubstage entsprechend zu kürzen.
Falls ein Arbeitnehmer das Pensum reduziert oder erweitert, bleibt der Anspruch unverändert bestehen. Wenn also jemand aus seiner Zeit der 100% Beschäftigung ein Ferien-/Urlaubsguthaben von 3 Tagen à 8 Stunden, also 24 Stunden hat, dem darf bei einer Änderung des Pensums auf 90% das Guthaben laut gängiger Gerichtspraxis nicht reduziert werden. Er hat also die 24 Stunden zugute, nicht plötzlich nur noch 21.6.
Das heisst: Bei einer "Berechnung in Tagen" muss immer auch noch definiert werden, was ein Tag bedeutet. Pro Arbeitnehmenden wäre das historisiert mit dem jeweiligen Pensum zu führen. Was de facto einer Abbildung in Stunden entspricht.
Es stellt sich die Frage, wie Juristen die Berechnung via Stunden interpretieren, da in den Arbeitsgesetzen immer die Rede von Urlaubs- und Ferientagen ist. Vertec hat Juristen im Bereich Arbeitsrecht in der Schweiz und Deutschland (stellvertretend für die EU) beauftragt, zu bewerten, ob die Berechnung, wie Vertec sie vornimmt, mit der Rechtspraxis übereinstimmt. Die beiden Anwälte bejahen dies ausdrücklich, das entsprechende Memo kann hier eingesehen werden: Aktennotiz Berechnung des Ferienguthabens bei einem Wechsel des Arbeitspensums .